Das Direktorium ist das ständige geschäftsführende Kollegialorgan der Bank und besteht aus neun Mitgliedern. Es nimmt unter der Aufsicht der Präsidentin/des Präsidenten und der Kontrolle des Verwaltungsrats die laufenden Geschäfte der Bank wahr, bereitet die Entscheidungen des Verwaltungsrats vor und sorgt für ihre Umsetzung. In den Sitzungen des Direktoriums führt die Präsidentin/der Präsident der Bank den Vorsitz. Die Mitglieder des Direktoriums sind ausschließlich der Bank verantwortlich. Sie werden vom Rat der Gouverneure auf Vorschlag des Verwaltungsrats für sechs Jahre bestellt; ihre Wiederbestellung ist zulässig.
Gemäß der Satzung der Bank hat die Präsidentin/der Präsident auch den Vorsitz des Verwaltungsrats inne.
Stand der Angaben: 01/05/2024
Vergütung
Für die Vergütung der Mitglieder der EIB-Leitungsorgane gelten besondere Vorschriften und Regelungen.
Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex gilt für die Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Investitionsbank. Er regelt Fragen der Berufsethik und des professionellen Handelns.
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